[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Schiffs-Officier, des -s, plur ut nom. sing. ein jeder, welcher auf einem Schiffe zu befehlen hat, ein Amt auf demselben vewaltet, welche denn wieder in Ober- und Unterofficier getheilet werden. Auf den Kriegsschiffen ist diese Benennung am üblichsten, wo die Generals-Personen auch Flagg...
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