
1) Auf völkerrechtlichen Vereinbarungen beruhende internationale Gerichtsbarkeit, die die Aufgabe hat, Konflikte zwischen den Staaten mit friedlichen Mitteln beizulegen. Voraussetzung ist, dass sich die streitenden Parteien in einer völkerrechtlichen Vereinbarung auf das Verfahren und die Zusammensetzung des Gerichts geeinigt haben. Hierzu verfü...
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Schiedsgerichtsbarkeit, Völkerrecht: internationale Schiedsgerichtsbarkeit, die friedliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten durch von den Streitteilen berufene Richter in einem besonderen Verfahren (oft Arbitration genannt). Die Entscheidung eines Streitfalles durch ein internationales ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Schiedsgerichtsbarkeit, Zivilrecht: als schiedsrichterliches Verfahren Verhandlung und Entscheidung privatrechtlicher Streitigkeiten durch ein privates, also nicht staatliches Schiedsgericht, das von den Beteiligten durch Schiedsvereinbarung bestellt wurde, anstelle des staatlichen Gerichts (§§ 10...
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(Rechtspflege) die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten durch von den Parteien des Rechtsstreits vereinbarte, regelmäßig nichtstaatliche Gerichte mittels Schiedsspruchs sowie Organisation und Verfahren dieser Gerichte. Die innerstaatliche Schiedsgerichtsbarkeit entscheidet privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Stre...
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(Völkerrecht) die Beilegung internationaler Streitigkeiten durch unbeteiligte Dritte, wobei sich die Parteien vorher der Entscheidung zu unterwerfen versprechen. Für eine solche Streitschlichtung gibt es verschiedene Formen: 1. von beiden Parteien wird ein Schiedsrichter gewählt (heute nur noch selten; früher meist ein Monarc...
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