Scheinehe Ergebnisse

Suchen

Scheinehe

Scheinehe Logo #42000 Als Scheinehe wird eine formal gültige Ehe bezeichnet, deren Zweck nicht die Bildung einer ehelichen Beistands- und Lebensgemeinschaft ist (für Deutschland definiert in {§|1353|bgb|juris} BGB), sondern die ausschließlich geschlossen wird, damit einer der Partner, beide oder Dritte einen rechtlichen Vorteil aus der Eheschließung ziehen. Im Ber...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Scheinehe

Scheinehe

Scheinehe Logo #42834Von einer Scheinehe spricht man, wenn die Ehegatten gemäß § 1314 Abs. 2 Nr. 5 bei Eheschließung darüber einig waren, dass sie keine Verpflichtung gemäß § 1353 Abs. 1 BGB, d.h. die Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft, begründen wollten.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/scheinehe.php

Scheinehe

Scheinehe Logo #42871irreführende Bezeichnung für eine Ehe, die nur der Form nach besteht. Rechtlich ist Scheinehe die auf einen wirkungslosen Eheschließungsversuch gegründete „Ehe“ (z. B. bei Fehlen der Mitwirkung des Standesbeamten). Die Scheinehe, auch Nichtehe, hat keinerlei Wirkungen einer Ehe.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/scheinehe
Keine exakte Übereinkunft gefunden.