
ist im Spätmittelalter eine auf Geldzahlung wegen behaupteten Unrechts lautende Klage (in Ingelheim meist auf 100, 200, 400, 500 oder 1000 Gulden).Hübner 552; Kaufmann, E., Das spätmittelalterliche deutsche Schadensersatzrecht, ZRG GA 78 (1961), 93
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