[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Schürzenzins, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -e, in einigen Gegenden, eine Abgabe an Geld, welche die Leibeigenen oder Unterthanen dem Gutsherren für die Erlaubniß zu heirathen entrichten müssen, und welche an andern Orten der Hemdeschilling, das Frauengeld, der Ferse...
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Schürzenzins, Hochzeitsgeld.
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