
Als Sachspenden gelten Wertabgaben aus dem geldwerten Vermögen des Spenders. Sachspenden sind mit dem Marktpreis (Gemeiner Wert) zu bewerten. Wurde der Gegenstand aus dem Betriebsvermögen entnommen, kann der Wert der Entnahme (zuzüglich Umsatzsteuer) oder der Buchwert zugrunde gelegt ...
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