
Ein Sachschaden ist die Beschädigung oder Zerstörung von Gebäuden, Straßen, Kraftfahrzeugen, Gegenständen und sonstigen Dingen unbelebter Natur. Sachen i.S.d. {§|90|bgb|juris} BGB sind alle körperliche Gegenstände, unabhängig ihres wirtschaftlichen Wertes sowie ihres Aggregatzustandes. (Palandt, 65. Aufl., Heinrichs, {§|90|bgb|juris} BGB...
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