[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Sacherklärung, plur. die -en, in der Logik, eine Erklärung oder Definition, welche den Begriff selbst aufkläret, und in engerer Bedeutung, diejenige, welche zugleich die Möglichkeit und Entstehungsart der Sache begreiflich macht; beydes im Gegensatze der Worterklärung S. Sache 4.
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