
Der Sachdarlehensvertrag ist neben dem Gelddarlehen eine Form des Darlehensvertrages. Der Sachdarlehensvertrag verpflichtet den Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen. Der Darlehensnehmer ist zur Zahlung eines Darlehensentgelts sowie zur Rückerstattung einer dem Empfangenen gleichartigen Sache verpfl...
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Der Sachdarlehensvertrag ist eine bestimmte Form des Darlehensvertrages. Man unterteilt den Darlehensvertrag in den Sachdarlehensvertrag und in den Gelddarlehensvertrag. Wenn eine Vergütung nicht speziell vereinbart ist, wird die Entgeltlichkeit vom Gesetz vermutet. siehe hierzu auch: Lexikon...
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Neben dem Gelddarlehen gibt es das Sachdarlehen in Form eines Darlehensvertrages. Der Darlehensgeber wird durch diesen Sachdarlehensvertrages verpflichtet dem Darlehensnehmer eine vereinbarte oder vertretbare Sache nach § 91 BGB (Bürgerliches Gesetz Buch) zu überlassen. Der Darlehensnehme...
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