
In Deutschland ist die Rundfunkfreiheit ein in {Art.|5|gg|juris} Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) gewährleistetes Grundrecht, das alle mit der Rundfunkveranstaltung verbundenen Tätigkeiten schützt. Sie gehört zusammen mit der Pressefreiheit, Informationsfreiheit und Meinungsfreiheit zu den Kommunikationsfreiheiten, die den gesamten Prozess der i...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkfreiheit

Die Rundfunkfreiheit wird in Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG geschützt. Schutzbereich Rundfunk ist jede an eine unbestimmte Vielzahl von Personen gerichtete Übertragung von Gedankeninhalten durch physikalische, insbesondere elektromagnetische Wellen. Der Schutzbereich umfasst sowohl Hörrundfunk als auch den Fernsehrundfunk (BVerfGE 12, 205, 226; 31, 314, ...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/rundfunkfreiheit.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.