Runderlass Bedeutung

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Runderlass

Runderlass Logo #42000 Ein Runderlass (RdErl) ist eine Anweisung einer obersten Bundes- oder Landesbehörde (also z. B. eines (Bundes-)Ministeriums) an nachgeordnete Behörden innerhalb ihres jeweiligen Geschäftsbereiches. So kann beispielsweise das Innenministerium von Land X für alle Polizeidienststellen des Landes oder das Landeskriminalamt per Runderlass festlegen...
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