
beschreibt einen Sachverhalt, bei dem die Wertschätzung einer bekannten oder berühmten Marke durch Dritte in unlauterer Weise beeinträchtig wird; in diesem Fall verfügt der Markeninhaber dem Markengesetz (§ 9) zufolge über umfassende Verbietungs- und Löschungsansprüche.
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