ritterbürtig (mhd. ritterburtic; auch schiltburtic, rittermaeze). Als 'ritterbürtig' galt einer von ritterlicher Herkunft, ein 'zu Schwert und Schild' Geborener. Nur ein Teil der Ritterbürtigen gelangte durch den formalen Akt des Ritterschlags in den Ritterstand, die anderen suchten als Knappen ... Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/