
Bemessungsgrundlage für die Anrechnung der Risikoaktiva ist nach dem Eigenmittelgrundsatz I bei: 1. Beteiligungen der Buchwert abzgl. der passivierten Wertberichtigungen; 2. Kredit en (ausgen. Gewährleistung en bei TermingeSchäft en, Optionsrechten und Finanzswaps) der Buchwert abzgl. der passivierten Wertberichtigung en und der passiven Re...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/risikoaktiva-bemessungsgrundlage/r
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