[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. einem Richter ähnlich; noch häufiger aber, von dem Richter bekommend, in dessen Amt und Gewalt gegründet. Die richterliche Gewalt, das Recht, den Werth der Handlungen nach dem Gesetze zu bestimmen. Eine Sache auf richterliches Ermessen ankommen lassen, auf den Ausspruch des Ri...
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