
Rückkaufsvereinbarung bei Wertpapiergeschäften (echte Pensionsgeschäfte, deren Gegenstand weiterhin dem Pensionsgeber zuzurechnen ist). Aus Sicht des Pensionsnehmers wird von einem Reverse Repo-Geschäft gesprochen.
Gefunden auf
https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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