
Reuvertrag (Pactum displicentiae), der einem Geschäft beigefügte Vorbehalt, von dem Vertrag wiederum abgehen zu dürfen, für welchen Fall zuweilen ein Reugeld (Angeld, Wandelpön) festgesetzt wird. Beim Kaufgeschäft heißt der R. Reukauf (s. Angeld). Eine Art des Reuvertrags ist das Prämiengeschäft (s. Börse, S. 237 f.). Vgl. Wendt, Die Reuv...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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