
Mit dem Rentenbescheid (Verwaltungsakt) wird der Anspruch auf Rente (Rentenart, Rentenbeginn, Rentendauer und Rentenhöhe) festgestellt. Der Berechtigte kann den Bescheid mit dem Widerspruch anfechten.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

Wenn der Rentenversicherungsträger eine Leistung ablehnt oder bewilligt, erlässt er gegenüber dem Berechtigten einen Bescheid. Ein solcher Bescheid ergeht in Form eines Verwaltungsaktes, gegen den der Empfänger binnen eines Monates Widerspruch einlegen kann. Enthält der Besc...
Gefunden auf
https://www.financescout24.de/wissen

Der Rentenbescheid ist ein Verwaltungsakt, mit dem für den Rentenberechtigten der Rentenanspruch dem Grunde und der Höhe nach verbindlich festgestellt wird. Der Rentner kann sich auf die Richtigkeit der darin getroffenen Feststellungen verlassen. Ein Rentenbescheid darf deshalb nur in bestimm...
Gefunden auf
https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Rentenbescheid.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.