
ist die an unterschiedlichen Orten in unterschiedlichen Zeiten gegen die jeweilige Religion gerichtete, mit einer Strafe verfolgte Handlung (z. B. Zauberei u. a.).Mommsen, T., Römisches Strafrecht, 1899, Neudruck 1961; His, R., Das Strafrecht des deutschen Mittelalters, Bd. 2 1935, 1; Kießling, E., Zauberei in den germanischen Volksrechten, 1941
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Religionsverbrechen (Religionsdelikte), in der ältern Strafgesetzgebung alle strafbaren Handlungen, welche überhaupt die Verletzung einer Religionspflicht enthielten, wie denn z. B. der Meineid regelmäßig den R. beigezählt ward. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 166-168) bezeichnet dagegen als Religionsvergehen nur die Gotteslästerung (s...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.