
Das jüdische Religionsgesetz. Es basiert auf der Autorität der schriftlichen und mündlichen Lehre (s. Tora und Talmud) und verpflichtet die Juden zur Einhaltung von Ge- und Verboten.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42038
Keine exakte Übereinkunft gefunden.