[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Reiterrecht, des -es, plur. inus. ein ehemahliges Recht reitender Personen, nach welchem sie so viel Futter als sie für ihr Pferd gebrauchten, auf dem Felde nehmen konnten. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_1_1117