
Die Reine Rechtslehre ist eine von dem österreichischen Rechtswissenschaftler Hans Kelsen (1881-1973) entwickelte Variante des Rechtspositivismus. Nur positives Recht kann der Reinen Rechtslehre zufolge als Recht gelten. Ziel der Reinen Rechtslehre ist, die wissenschaftliche Beschreibung des Rechts von den ihr fremden Beimengungen u.a. soziologis...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Reine_Rechtslehre
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