
ist eine 1919 aus dem 1915 geschaffenen Reichsschiedsgericht für Kriegsbedarf hervorgegangene, 1920 in ein Gericht umgewandelte Behörde. 1941 geht das R. im Reichsverwaltungsgericht auf.Jahn, J., Das Reichswirtschaftsgericht, 1940; Klinger, H., Reichswirtschaftsgericht und Kartellgericht, in: Staatsbürger und Staatsgewalt, hg. v. Külz, H. u. a....
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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