
ist das ein Reich betreffende Recht. Es steht meist im Gegensatz zu einem Recht eines örtlich kleineren Gebietes (z. B. Landesrecht), zum Recht eines anderen Staates oder zum internationalen Recht (z. B. Völkerrecht). Im zweiten Deutschen Reich bricht R. Landesrecht.Köbler, DRG 102, 227, 231; Baltl- Kocher; Mitteis, L., Reichsrecht und Volksrech...
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Reichsrecht, das Recht des Deutschen Reiches im Unterschied zum Recht der einzelnen Länder. Reichsrecht gab es im Heiligen Römischen Reich (bis 1806) und im Deutschen Reich seit 1871. Soweit es kein nationalsozialistisches Gedankengut enthält oder ausdrücklich aufgehoben wurde, gilt es in Deutschlan...
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Mit Reichsrecht wird überwiegend das im heiligen römischen Reich deutscher Nationen geltende Recht bezeichnet, welches seit der Rezeption massgeblich vom römischen Recht beeinflusst wurde. Wichtiger Teil des Reichsrechts war die goldene Bulle Karls IV aus dem Jahr 1356.
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das vom Deutschen Reich gesetzte Recht einschließlich des staatsrechtlichen Gewohnheitsrechts. In neuerer Zeit (so nach den Verfassungen von 1871 und 1919) ging das Reichsrecht dem Landesrecht vor. – Im mittelalterlichen Reich und in der frühen Neuzeit galt die umgekehrte Rangordnung: Stadtrecht bricht Landrecht, Landrecht bricht Reichsrecht.
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