[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Reichsrath, des -es, plur. die -räthe. 1) Ein mit diesem Nahmen begabtes hohes Collegium, welches die Regierung eines ganzen Reiches verwaltet, dergleichen z. B. in Schweden ist. In dem Deutschen Reiche drangen unter dem Kaiser Maximilian die Reichsstände darauf, daß zur Handhabung des...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_924
Keine exakte Übereinkunft gefunden.