
Im Unterschied zu Reichsbanknoten, welche auf Kredit der Bank ausgegeben wurden, beruhten Reichskassenscheine auf dem Kredit des Staates. Ursprünglich dienten sie zur Ablösung bzw. dem Ersatz von Länderbanknoten in Taler- oder Guldenwährung der noch bis 1871 unabhängigen deutschen Bundesländer diente. Siehe vormalige Kassenanweisungen. Gemä...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Reichskassenschein
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