
Als Reichsgut bezeichnet man seit dem Mittelalter die Güter, Immobilien, Ländereien, die finanziellen und damit verbundenen hoheitlichen Rechte, die an das Amt des Königs oder Kaisers und nicht an die Person selbst oder Familie gebunden waren. Mit dem Tod des jeweiligen Königs fielen sie also nicht an dessen Erben, sondern seinem Nachfolger zu...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsgut

ist im Mittelalter das dem Reich zustehende Gut (Eigen, Lehen usw.). Die Abgrenzung vom Hausgut ist kaum sicher durchzuführen. Seit dem Spätmittelalter ist das alte R. dem König verloren. Er muss sich allein auf sein Hausgut stützen. Kroeschell, DRG 1, 2; Köbler, DRG 112, 150; Metz, W., Das karolingische Reichsgut, 1960; Landwehr, G., Die Verp...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Reichsgut, im Heiligen Römischen Reich Grundbesitz des Reiches, der dem König zum Unterhalt des Hofes und für seine Regierungstätigkeit zur Verfügung stand.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Reichsgut (Königsgut). Der aus dem karoling. Erbe stammende Grundbesitz des Reiches, aus dem der Unterhalt des königl. Hofes durch Natural- und Geldabgaben bestritten wurde. Das Reichsgut stand entweder direkt unter der Verwaltung der königl. Kammer, oder wurde als Reichslehen oder Reichskirchengut ...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

im römisch-deutschen Reich ein Krongut, das vom Hausgut der Fürsten ursprünglich unabhängig war, später jedoch vielfach von den Dynastien einbehalten wurde.
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https://www.wissen.de//lexikon/reichsgut
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