[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Reichsglied, des -es, plur. die -er, ein Glied eines Reiches, eine Person, welche einem Reiche unterworfen ist, und zugleich an dessen Schutz, Gerechtsamen und Vorzügen Theil hat. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_899