[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Reichsbürger, des -s, plur. ut nom. sing der Bürger eines Reiches, ein Einwohner, der dessen Schutz und Freyheiten genießet. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung werden die Bürger in den Deutschen Reichsstädten Reichsbürger genannt.
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