
Ein Reeder ist Eigentümer eines oder mehrerer Seeschiffe, siehe Reederei. Reeder ist der Familienname folgender Personen: Reeder steht für: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Reeder
[Software] - Reeder ist ein Feedreader für Mac OS X und iOS. Er wurde vom Schweizer Silvio Rizzi entwickelt. Rizzi programmierte zuerst eine iPhone-Version der Software. Es folgte am 12. Juni 2010 eine Version für das iPad. Die Version 2.5.4 der iPhone-App wurde am 8. November 2011 veröffentlicht, die iPad-App ist ebenfa...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Reeder_(Software)

= Eigentümer eines dem Erwerb dienenden Schiffes; Schiffseigner
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42025

Reeder , Eigentümer eines ihm zum Erwerb durch Seefahrt dienenden Schiffes (§ 484 HGB), früher meist eine Einzelperson, heute häufig eine juristische Person oder eine Mehrheit von Personen (Reederei). Der Reeder haftet in Bezug auf die von seinen Schiffen ausgehenden Schäden umfassend. Der Reeder h...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Schiffseigner
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

Eine Reederei ist ein Transport- und Schifffahrtsunternehmen im Bereich der See- und Binnenschifffahrt
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https://www.logistik-lexikon.de/

Der Reeder ist der Eigentümer eines Schiffes, das ihm zum Einkommenserwerb durch die Seeschifffahrt dient. Die Schifffahrtsunternehmung des Einzelreeders (oder der Partenreeder) oder einer Handelsgesellschaft wird als eine Reederei verstanden. Der Reeder wird in der Binnenschifffahrt als Schiffseigner oder Partikulier bezeichnet.
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/r/reeder.php

Reeder (Rheder, franz. Armateur, Propriétaire, engl. Owner, ital. Proprietario del bastimento), der Eigentümer eines ihm zum Erwerb durch die Seefahrt dienenden Schiffs; Reederei (Mitreederei), die Vereinigung mehrerer Personen (Schiffsfreunde, Mitreeder), welche ein in ihrem Miteigentum stehendes Schiff zu gemeinschaftlichem Erwerb durch die See...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(von Reede), Eigentümer eines ihm zum Erwerb durch Seefahrt dienenden Schiffes (§484 HGB), früher meist eine Einzelperson, heute häufig eine juristische Person oder eine Mehrheit von Personen (Reederei). Den Reeder trifft in Bezug auf die von seinen Schiffen ausgehenden Schäden eine umfassende Haftung.
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https://www.wesselhoeft.net/Lexikon/R.htm

Eigentümer eines ihm zum Erwerb durch die Seefahrt dienenden Schiffs (§ 484 HGB); auch Reederei.
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https://www.wissen.de//lexikon/reeder
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