
Mit Rechtsschutzbedürfnis wird ein berechtigtes Interesse zur Durchsetzung eines Anspruchs auf gerichtlichem Weg bezeichnet. Das Rechtsschutzbedürfnis ist eine Zulässigkeitsvorausetzung. Fehlt das Rechtsschutzinteresse, dann ist die Klage unzulässig. Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt aber nur ausnahmsweise, z.B. wenn der Kläger zuvor wirksam ei...
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