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Rechtsgesch Logo #42514veränderung eines zivilrechtlichen verhältnisses als Folge einer rechtsrelevanten Handlung (z.B. Vertragsabschluss, Lieferung, Zahlung, Kndigung etc.) Das deutsche Recht kennt ein zweigliedriges Rechtsgeschft, das sich in einen schuldrechtlichen Verpflichtungsteil und einen sachenrechtlichen erfüllungsteil splittet. Diese Zwei...
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