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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Logo #42000 Das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (kurz: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder RVG) ist seit dem 1. Juli 2004 in Deutschland die gesetzliche Grundlage der Abrechnung der Vergütung der Rechtsanwälte. == Geschichte und Begründung == Das RVG ersetzte zum 1. Juli 2004 die zuvor geltenden Vorschriften der Bundes...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Logo #42834<i>(RVG)</i> Im RVG hat der Gesetzgeber verbindliche Gebühren für bestimmte Leistungen des Anwalts festgelegt. Die Vergütung wird berechnet als das Produkt aus den verwirklichten Gebührentatbeständen (Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Einigungsgebühr) und der sich nach dem Kostenstreitwert bemessenden Gebühren...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/rechtsanwaltsverguetungsgesetz.php

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Logo #42880(RVG) Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) - kurz: RVG - ist seit dem 1. Juli 2004 in Kraft. Es ist die gesetzliche Grundlage für die Regelung der Gebührenansprüche von Rechtsanwälten für deren jeweilige Tätigkeit. Das RVG hat die bis Juni 2004 gelten...
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/rechtsanwaltsverg%C3%BCtungsgesetz
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