[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -este, adj. et adv. 1) Des Rechtes beraubt, d. i. gesetzwidrig, unrechtmäßig; im Gegensatze des rechtmäßig. Ein rechtloses Verfahren. 2) Der Rechtswohlthaten beraubt, der nirgends Recht finden kann und darf, vor keinem Gerichte gehöret und angenommen wird; eine ehedem sehr gangbare ...
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