[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Rechenherr, des -en, plur. die -en, an einigen Orten, ein Nahme einer obrigkeitlichen Person, welche die Rechnungen anderer durchstehen, und zuweilen auch derjenigen, welche der Einnahmen und Ausgabe vorgesetzt ist.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_628
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