[Achtung: Schreibweise von 1811] im gemeinen Leben radebrechen, verb. reg. act. mit dem Rade zerbrechen, d. i. rädern. Ein Missethäter radbrechen. Ingleichen figürlich, die Wörter radbrechen, sie verstümmelt aussprechen. Er radebrechte so was daher, sagte es verstümmelt her. In beyden Fällen ist es nur im gemeinen Leb...
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