
In Fällen, in denen ein Werbungtreibender das im Mediavertrag der Rabattberechnung zugrunde gelegte Auftragsvolumen tatsächlich nicht erreicht, ergibt sich für den Werbungdurchführenden ein Rechtsanspruch auf Ausgleich der Differenz zwischen dem Rabatt, der auf Grund der tatsächlich erfolgten Werbung zu zahlen ist, und dem Betrag, der vertragl...
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