[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Rücksiegel, des -s, plur. ut nom. sing auf Urkunden, Ausfertigungen u.s.f. ein Nahme des Gegensiegels oder Contra-Siegels, weil es im Rücken oder an dem Rücken auf die ledige Seite des vordern halben Bogens gedruckt wird: im Gegensatze des Hauptsiegels.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_2_2041

Auch als Gegensiegel, Doppelsiegel oder Münzsiegel bezeichnet. Verwendete man dann, wenn wertvolle oder geheime Dokumente mit einem Boten überbracht wurden, um Fälschungen dabei auszuschließen. Mancher Herrscher brachte an der Rückseite, neben dem offiziellen Staatssiegel, sein persönliches Siegel an.
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https://www.beyars.com/lexikon/lexikon_a_1.html
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