
Putativnotwehr (von lat. putare, „glauben“, „meinen“) ist ein Begriff aus dem Strafrecht, genauer der allgemeinen Strafrechtslehre. Wie der Begriff sagt, liegt hier gerade keine Notwehr vor. Der Täter geht lediglich irrig davon aus, dass die tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr bei dem vermeintlichen Angriff gegeben seien. Irrt der ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Putativnotwehr

Von Putativnotwehr spricht man, wenn der Notwehrübende irrtümlich annimmt in Notwehr zu handeln, obwohl objektiv keine Notwehrlage gegeben ist. Für weiteres siehe unter Erlaubnistatbestandsirrtum.
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https://www.lexexakt.de/glossar/putativnotwehr.php

Notwehr.
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