
Eine Präklusion (lat. Ausschluss) bezeichnet in der juristischen Fachsprache den Ausschluss bestimmter Rechtshandlungen oder Rechte. Dies kann vertraglich festgelegt sein oder geschehen, wenn die Rechte nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vor- oder wahrgenommen werden. Die Präklusion ist von der Verjährung zu unterscheiden. == Verfahrensrech...
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Wegfall eines Rechts infolge versäumter Geltendmachung. Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Ausschlusswirkung für Rechte eintreten. Dies kann aufgrund vertraglicher Vereinbarung, aber auch per Gesetz erfolgen, wenn ein Recht nicht innerhalb einer bestimmten Frist (Ausschlussfrist / ...
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Präklusion die, Ausschluss von Rechtshandlungen oder Rechten, wenn sie innerhalb der gesetzlichen Frist nicht vor- oder wahrgenommen werden.
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Mit Präklusion bezeichnet man den Ausschluss eines bestimmten Rechtes unter bestimmten Voraussetzungen. Zivilprozessrecht Im Zivilprozessrecht sind z.B. Tatsachenbehauptungen oder Beweismittelanträge präkludiert wenn sie nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt sind (§ 296, 296a ZPO). Damit will man die Parteien dazu anhalten, ihre AntrÃ...
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die Ausschließung von etwas, besonders im Recht; z. B. die Verweigerung der Geltendmachung eines Rechts wegen Versäumnis einer festgesetzten Frist (Präklusivfrist).
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