
Unter Prozesshandlung (auch Verfahrenshandlung) versteht man diejenigen Handlungen, deren sich Parteien im Prozess bedienen um einen Erfolg auf prozessualem Gebiet herbeizuführen. Willenserklärungen zielen dagegen darauf ab, einen Erfolg im materiellen Recht herbeizuführen. Einzuteilen sind Prozesshandlungen zum einen nach ihrer prozessualen Wi...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Prozesshandlung

ist die prozessgestaltende Beteiligung der Partei und der Streitgehilfen bzw. ihrer Vertreter an einem Prozess (z. B. Klage). Als allgemeiner Begriff wird die P. von Nettelbladt (1719-1791) erkannt.Köbler, DRG 156
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