
ist bereits im altrömischen Recht die zu jeder Legisaktion gehörige, genau vorgeschriebene Spruchformel. Sie besteht nach ihrer Vermehrung im Formularprozess aus (lat. [F.]) praescriptio, intentio und condemnatio. Auch das englische Prozessrecht kennt seit dem Hochmittelalter eine beschränkte Zahl von Formularen des writ.Kaser § 83; Köbler, DR...
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Prozẹssformel, römisches Recht: Charakteristikum des Formularprozesses; enthält u. a. die Einsetzung des Urteilsgerichts sowie die Klageformel (»Actio«).
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