
Die Prozessökonomie ist ein Begriff des Prozessrechts. Dabei geht es darum, den Aufwand eines Prozesses durch prozessökonomisch sinnvolles Verhalten zu begrenzen. Die Umsetzung prozessökonomischer Erwägungen führt dabei im Idealfall dazu, dass für die rechtssuchende Partei unter Einsparung vermeidbarer Verfahrenskosten ein schnelles Ergebnis...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Prozessökonomie

Von Prozessköknomie (= Prozesswirtschaftlichkeit) spricht man, wenn man ein Verfahren unter dem Gesichtspunkt der Effizienz betrachtet. Die Prozessökonomie verlangt, dass bei mehreren Möglichkeiten der Richter die auswählt, mit der das Ziel einfacher, schneller und günstiger erreicht werden kann.
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https://www.lexexakt.de/glossar/prozessoekonomie.php
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