
Das Providerprivileg ist ein Begriff aus dem Online-Recht, bezeichnet aber eigentlich ein etwas grundlegenderes Konzept, nämlich dass der Überbringer (Bote, Provider) inhaltlich nicht für das Überbrachte (die Nachricht) einstehen muss, die er übermittelt, aber nicht selbst erstellt. Es ist derzeit in Deutschland als §7(2) und §§8 bis 10 TM...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Providerprivileg
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