
Befristung eines Arbeitsverhältnisses zum Zwecke der Erprobung. Im Gegensatz zur Probezeit ist ein Probearbeitsverhältnis ein befristetes Verhältnis. Mit Ablauf des Probearbeitsverhältnisses endet das Arbeitnehmerverhältnis automatisch. Es bedarf auch keiner besonderen Schri...
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