
Privilegium immunitatis. Sonderrecht geistlicher Personen und Institutionen, demzufolge sie von weltlichen Diensten und und Abgaben befreit waren. Aufgrund dieses Gesetzes blieb geistlicher Grund- und Immobilienbesitz in Städten quasi extraterritorial und steuerfrei. Auch der Handel mit Erzeugnissen...
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