
siehe Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch , Rechtspflege .
Gefunden auf
https://austria-forum.org//af/AEIOU/Privatrecht

Das Privatrecht (meist allgemein Zivilrecht genannt) ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich (nicht: wirtschaftlich) gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt. Die Bezeichnungen Bürgerliches Recht oder Zivilrecht werden oft synonym zum Privatrecht verwendet, bezeichnen aber genau g...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Privatrecht

ist die Gesamtheit aller Rechtssätze, bei denen Berechtigter oder Verpflichteter nicht ausschließlich ein Träger hoheitlicher Gewalt in seiner Eigenschaft als solcher ist. Ein (lat.) ius (N.) privatum (privates Recht) unterscheidet bereits das römische Recht. Zu einer Herausbildung eines besonderen (lat.) ius (N.) publicum (öffentlichen Rechts...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

(lat.: ius privatum). Bürgerliches Recht. Der Teil des Rechts, der das Verhältnis zwischen Individuen (Bürgern) regelt. In D werden vor allem das Bürgerliche Recht, das Handels-, Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht sowie das Arbeitsrecht zum P. gezählt.
Gefunden auf
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Das Geflecht der Rechtsbeziehungen zwischen Personen untereinander. Das P. regelt vor allem Rechte und Pflichten, die Bürger einander gegenüber haben. Daraus ergeben sich Ansprüche. Das P. ist vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. ...
Gefunden auf
https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=P&id=28407&page=1

Das Geflecht der Rechtsbeziehungen zwischen Personen untereinander. Das P. regelt vor allem Rechte und Pflichten, die Brger einander gegenüber haben. Daraus ergeben sich Ansprche. Das P. ist vor allem im Brgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Nach deutschem Rechtsverstndnis gliedert sich das P. immer in einen schuldrechtlich...
Gefunden auf
https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=P&id=28407&page=1

Das Privatrecht umfasst sämtliche Regeln, welche die Beziehungen zwischen Privatpersonen betreffen. Dazu zählen das Personen- und Familienrecht, das Erbrecht, das Sachenrecht (Schutz des beweglichen und unbeweglichen Eigentums), das Obligationenrecht (Vertragsrecht, Haftung, ungerechtfertigte Bereicherung), das Handelsrecht, das Wertpapie...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40031

regelt im Unterschied zum öffentlichen Recht die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen (natürliche und juristische Personen). Dabei gilt das Prinzip der Gleichordnung. Zum Privatrecht gehören beispielsweise BGB, HGB, AktG, GmbHG.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Siehe unter Zivilrecht.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/privatrecht.php

Privatrecht (Jus privatum), im objektiven Sinn der Inbegriff derjenigen erzwingbaren Satzungen, welche sich auf solche Lebensverhältnisse beziehen, in denen der Mensch als Einzelner seinen Mitmenschen als Einzelnen gegenübersteht; im Gegensatz zum öffentlichen Recht (Jus publicum), welches die Verhältnisse zwischen den Einzelnen und dem Staat u...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

die Regelung der Rechtsbeziehungen der Einzelnen und ihrer ideellen und wirtschaftlichen Zusammenschlüsse auf der Grundlage der Gleichberechtigung; im Gegensatz zum öffentlichen Recht (z. B. Straf-, Polizei-, Steuerrecht), dessen Parteien im Über- und Unterordnungsverhältnis zueinander stehen. Zum Privatrecht gehören neben dem allgemeine...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/privatrecht
Keine exakte Übereinkunft gefunden.