
Umgangssprachliche Bezeichnung für das gerichtliche Konkurs- und Schuldenregulierungsverfahren für Private. Ziel dieser seit 1995 existierenden Regelung ist, auch Privaten durch Zwangsausgleich, Zahlungsplan oder Abschöpfungsverfahren eine Entschuldung zu ermöglichen. Zuständigkeit für Privatkonkurs: Bezirksgericht
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