Prinzipalgesch Bedeutung

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Prinzipalgesch

Prinzipalgesch Logo #42514Eine Rechtshandlung, die nur ein eingetragener Kaufmann in eigenem Namen vornehmen und deshalb auch nicht an einen Prokuristen erteilen darf. Im Volksmund heißt das P. auch Chefsache.
Gefunden auf https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=P&id=28404&page=1
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