
Als Praxiswert gilt der Mehrwert, der den Substanzwert abzüglich der Schulden übersteigt. Der Praxiswert gehört zu den immateriellen Vermögensgegenständen und verkörpert die Aussicht einer Praxis auf zukünftige Gewinne. Der Praxiswert wird durch die Praxis gebildet...
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